Patentanmeldung gratis: Wenn Du als Erfinder finanzschwach bist, dann giltst Du oft für die Beratungsszene als Looser und wichtige Tips werden Dir verschwiegen. Kaum bekannt ist, daß es für Patentanmeldungen Verfahrenskostenhilfe gibt, die Anmeldegebühren und Anwaltskosten abdeckt. Das Patentamt behandelt Dich als Erfinder sehr kulant und Du hast kaum Schwierigkeiten dein Einkommen auf das zulässige Maß zu drücken. Erfahrungsgemäß hast Du dank kompetenter Sachbearbeitung keine Schwierigkeiten, Deine Unkosten für deine technische Entwicklung einkommensmindernd geltend zu machen. Wie schön wäre es, wenn auch die Idioten bei den Finanzämtern endlich erkennen würden, daß ein Erfinder zur Berücksichtigung seiner Unkosten nicht erst klagen muß....
Patentjahresgebühren: .... können bei geringem Einkommen gestundet werden! Merkblatt beim Patentamt München anfordern!
Patentanwälte: Genau die Patentanwälte, die in der Profiszene mangels Fachkompetenz keine Chance haben, landen mitunter als "Experte" in der Beratungsszene. Fachlich fähige Patentanwälte findest Du über Insiderinformationen oder in der Auslegestelle des Patentamts. Du schaust einfach bei erfolgten veröffentlichten Patentanmeldungen nach, welcher Anwalt fachliches Niveau bietet...Trotzdem können mitunter Anwaltsnieten Dir evtl. besseren Zugang zur Fördermafia ermöglichen...!
Patentanmeldung selber machen: Wirtschaftsförderer sind gerade heute oft intellektuell minderbestückt und orientierungslos ("..des Kaisers neue Kleider:.."). Deshalb wird dieser deren Mangel versucht zu kompensieren, indem den Antragstellern formale Qualifikationen abverlangt werden und eben Erfindern soll oft ein Patentanwalt aufs Auge gedrückt werden. Die Selbsterstellung einer Patentanmeldung kann eine sinnentstellende "Vermatschung" einer Patentbeschreibung gut verhindern und erspart weite Wege. Natürlich müssen die wenigen Formvorschriften des Patentrechts eingehalten werden. Die Auslegestellen der Patentämter halten mehrere hundert Tonnen an Arbeitsmustern bereit, an denen Du dich orientieren kannst. Laß Dich von den Anwaltsgläubigen nicht bequatschen,- die Patentprüfer haben jeden Tag stapelweise Auslandsanmeldungen mit ganz anderen textlichen Präsentationsformen auf dem Tisch und die Art eine Erfindung zu beschreiben, ist international sehr unterschiedlich.
Sinn von Patentanmeldungen: Nicht unterschätzt werden sollte, daß die Zulassungsprüfung einer neuartigen technischen Idee Dir Renommee durch das Patentamt verschafft. Das Patentamt nimmt deinen Beitrag nämlich nur dann auf, wenn er über den Stand der aktuellen Technik herausragt!
Patentanmeldung: Vorsicht! Manche vor allem private Arbeitgeber lieben keine Patent-anmeldefreudige Mitarbeiter! Hintergrund: Die gesetzlichen Schutzrechte für Arbeitnehmererfindungen sollen die Partizipation des Erfinders am wirtschaftlichen Erfolg berücksichtigen. Genau das wollen Arbeitgeber mit Sklavenhaltungsambitionen nicht!
Prioritätsfrist: Sei Dir klar darüber, daß eine Patentanmeldung Auslandsanmeldungen nur binnen Jahresfrist zuläßt.... und die werden teuer !
Verdeckte Patentanmeldungen: Beim Patentamt kannst Du mit einer Anmeldung fast beliebig viele weitere Erfindungen verdeckt registrieren lassen, indem Du zB. als Begründung für einen Stundungsantrag entsprechende Arbeiten mit entsprechenden Ausgaben nachweist.....Vorteil: Dafür brauchst Du dann auch nicht die Formvorschriften des Patentrechts einzuhalten....(tsssss...!)
Sleeping Patents: Diese schlafenden, weil nicht veröffentlichten Anmeldungen können mitunter erheblich Verwirrung stiften. In den 80er Jahren hat ein amerikanischer Erfinder bei VGA- Karten mehrere Jahre gewartet, bevor er sich bei den Firmen gemeldet hat, um Lizenzgebühren zu kassieren. Das gab dann in der munter produzierenden Computerszene tüchtig Theater...Wer weiß eigentlich, was daraus geworden ist?
Patent verteidigen: Finanzielles Problem ist oft nicht nur die Patentanmeldung, sondern auch evtl. die Patentverteidigung. Neue Möglichkeiten schaffen hier vielleicht die neu entstandenen Prozeßführungsagenturen. Diese stellen für teuere Verfahren gegen Provision die notwendigen Gelder zur Verfügung.
Die Rache des Erfinders:.....gibt es nicht. Wohl aber lassen sich negative Energien oft ins Positive umkehren. Das wird von den Betroffenen dann als sehr unangenehm empfunden, wenn deren freigesetzte Energie eben anders als geplant verwendet wird....!
Patentwesen: Sei Dir klar darüber, daß dank globaler Wirtschaft und stark verzerrter Währungsverhältnisse es nicht mehr vorgesehen ist, daß bestimmte Produkte im Land selbst produziert werden können. Um deine Erfindung zu vermarkten, brauchst Du Geld und nochmals Geld. Willst Du nur Geld verdienen, dann laß das mit Erfindungen. Hol Dir in Rußland einen Container voll Waschpulver und verhöker das Zeug hier zum Dumpingpreis. Das ist einfacher!
Erfinderförderung: Das Patentwesen der Jahrhundertwende kannte noch explizite Erfinderförderung: Das Patentamt höchstpersönlich konnte Fördermittel vergeben!.... und d vor allem konnten die Innovationen oft noch innerhalb einer dörflichen Lebensgemeinschaft produziert werden. Heute im Zeitalter globaler Wirtschaft im Sinne einer Auslagerung der Produktionsstätten in Super-Billiglohnländer, bist Du schon durch die Produktions- und Marketingbedingungen zum Scheitern verurteilt, geschweige denn, daß eine Technologieentwicklungsförderung leicht zugänglich wäre.
Patentamt als Subkultur: Mach Dir klar, das das gute alte Patentamt noch aus der Jahrhundertwende stammt, wo das Wissen noch sehr gut zu überblicken war.
Heute ist die Technik derart komplex, daß es keinem verübelt werden kann, diese nicht mehr zu überblicken. Wie bitte, soll ein Patentrichter eine zweckmäßige Entscheidung treffen können, wenn es weder zuzumuten, noch abzuverlangen ist, die einschlägige rasant sich entwickelnde Technik zu überblicken? Und: Jeder Patentrechtsverletzer kann Forderungen daraus sowieso genauso wie sonstige Lasten per Papierfirma via Konkurs und Haftungsbeschränkung abwerfen...!
"Berufsverbote" für Erfinder:
Es ist schon vorgekommen, daß Erfinder etwa wegen "Verstoß gegen die Handwerksordnung" bekämpft worden sind. Viel schlimmer sind die mittelalterlichen Vorschriften des öffentlichen Dienstes: Etwa ein Lehrer, der 20 Jahre technologisch "schläft", wird durchgängig toleriert. Ein Erfinder, der mit Patentschriften die strengen Anforderungen des Patentrechts erfüllt, wird etwa nicht mal als Berufsschullehrer zugelassen, mit dem Hinweis, daß es an "erforderlichen formellen Qualifikationen" fehle. Womöglich beschweren sich die gleichen Idioten über "Fachkräftemangel"
Achtung Erfinder / Existenzgründer, Vorsicht Falle: Als Arbeitsloser darfst Du in Deutschland 24 Stunden am Tag TV gucken, aber was entwickeln, geschweige denn eine Existenz vorbereiten darfst Du nach SGB III und IV offiziell nur wöchentlich 14,99 Stunden! Bedauerlicherweise war die Existenzförderungspolitik des "Gesetzgebers bis heute derartig professionell, daß es Dir nur geraten werden kann, Dich persönlich um geeignete zweckmäßige Gesetzgebung zu kümmern.
Schreib an:
Deutscher Bundestag
-Petitionsausschuß-
Platz der Republik 1
Fax: 02281626234 oder 030227-30013
(Email&Homepage gibt’s wohl nicht)
Achtung Erfinder / Existenzgründer, Vorsicht Falle: Wenn Du als Arbeitsloser eine selbstständige Existenz vorbereitest, dann kann es passieren, daß Du trotzdem in einer "Trainingsmaßnahme" des Arbeitsamtes interniert wirst. Du hast keinerlei Rechte, womöglich wird dort gescheckt, ob Du 17+4 zusammenrechnen kannst und ob Du das ABC buchstabieren kannst. Vielleicht wirst Du auch als Computerexperte den Umgang mit der Maus neu erlernen müssen. Vielleicht wirst Du auch für "gemeinnützige Arbeiten" wie Unkrautjähten im Garten deines Verfügungsberechtigten abkommandiert und Du erhältst für diese Zwangsarbeiten nur Bruchteile eines Hilfsarbeitergehaltes, das eh schon unter dem Existenzminimum liegt . Laß Dich nicht wie Sozialvieh behandeln und deine Zukunft zerstören oder schädigen!, schreib an:
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1
Fax: 02281626234 oder 030227-30013
(Email&Homepage gibt’s wohl nicht)
Achtung Erfinder / Existenzgründer, Vorsicht Falle: Wenn Du als Arbeitsloser Kredite zur Existenzgründung aufnimmst und wie oben beschrieben vom Arbeitsamt "gefördert" wirst, dann stehst Du mit Deinen Schulden und Tilgungszahlungen alleine da.
Bis heute hat diese Sachlage die Wirtschaftsförderung nicht interessiert.
Schreib an:
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Überbrückungsgeld: Der Weg über Überbrückungsgeld u.a. bedingt, daß Du dich beim Arbeitsamt abmeldest und dir ein Beitrags/Gebührenbescheid über 1000.- DM mtl. ins Haus flattert, was teilweise übernommen werden kann. Erzielst du nicht sofort nennenswertes Einkommen, sondern bist mit Entwicklung, Vorbereitung usw. beschäftigt, dann kannst Du diesen Weg vergessen. Bis heute fehlt ein gesetzlicher Schutz für Existenzgründer, die sich "auf kleiner Flamme" von der Arbeitslosigkeit abseilen wollen.
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Kontakt /Email: Reiner-trimborn.de@freenet.de